FAQ's und AGB's

Wie komme ich zur Physiotherapie

Bei Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt / Hausarzt die Möglichkeiten einer Physiotherapie. Dieser wird Ihnen entsprechend Ihren Beschwerden eine Überweisung zur Physiotherapie ausstellen. Nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung kommen Sie in meine Praxis und bringen eventuell vorhandene Befunde mit.

Wie läuft eine Physiotherapie ab?

Nach eingehender physiotherapeutischer Befundung, in der Ihre Beschwerden erhoben und die Ursachen dafür eruiert werden, wird gemeinsam mit Ihnen ein Therapieplan erstellt. Abgestimmt auf Ihr persönliches Ziel für Alltag, Beruf oder Hobby werden die Therapiemaßnahmen zusammengestellt. Im Laufe der Therapie wird der Fortschritt beim Erreichen Ihrer Ziele immer wieder kontrolliert und gegebenenfalls die Behandlungsmethoden angepasst.

Wie hoch sind die Kosten bzw. der Selbstbehalt?

Als freiberufliche Wahltherapeutin erhalten Sie nach Abschluss der Behandlungsserie eine Rechnung, die sie persönlich bezahlen. Unter der Voraussetzung einer ärztlichen Überweisung und gegebenenfalls einer chefärztlichen Bewilligung erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Versicherer eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Dazu reichen Sie die Honorarnote samt Zahlungsbestätigung und die chefärztlich bewilligte Verordnung/Überweisung bei der jeweiligen Kassa ein.

Der Selbstbehalt ist abhängig von der Krankenkasse und ergibt sich aus der Differenz der Honorarhöhe und den Krankenkassenbeitrag. 

Wer reicht die Rückforderung bei der Kasse ein?

Die Einreichung der beglichenen Originalhonorarnote unter Beilage der bewilligten, ärztlichen Verordnung können Sie sowohl höchstpersönlich, als auch durchaus eine Vertrauensperson für Sie übernehmen.

Wer reicht die ärztliche Verordnung zur Bewilligung bei der Kasse ein?

Die Einholung der Bewilligung zur (teilweisen) Kostenübernahme durch den Versicherer liegt normalerweise in der Verantwortlichkeit der Patientin / des Patientin. Wenn Sie PatientIn in meiner Praxis sind, erledige ich die Bewilligung für Sie!

Wann muss um die Bewilligung angesucht werden?

Die meisten Kassen verlangen die chefärztliche Bewilligung bereits im Vorfeld der ersten Therapieeinheit. Manche Versicherungsträger (OÖGKK) verlangen die chefärztliche Bewilligung erst nach einigen bereits durchgeführten Behandlungen.

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit per Telefon oder e-mail für Fragen zur Verfügung.